Hirtenhof Illsitz – Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen Angeboten des Hirtenhof Illsitz sind unsere Ausbildungs- und Trainingsgrundsätze nach Maßgabe des IPZV und der FN zugrunde gelegt. Neben der Vermittlung von reiterlichen Fähig- und Fertigkeiten, wird insbesondere auch der korrekte und respektvolle Umgang mit dem Lebewesen Pferd erlernt. Dafür stehen gut ausgebildete Schulpferde und lizensiertes Fachpersonal in unserem Betrieb für unsere Kunden bereit.
Um unsere Ziele zu erfüllen und eine individuelle Betreuung zu gewährleisten, sind wir auf Zuverlässigkeit und genaue Absprachen angewiesen. Daher arbeiten wir mit einem monatlichen Zahlungssystem.
Es gelten folgende AGB’s:
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen
ˮHirtenhof Illsitz / Ines Lantzsch, Am Dorfplatz 8, 04626 Schmölln OT Illsitz“ (nachfolgend Betrieb genannt)
und dem Kunden bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die jeweilige gebuchte Leistung des Betriebs.
2.) Abschluss und Gegenstand des Vertrags
2.1) Mit Buchung eines Angebots bietet der Kunde dem „Hirtenhof Illsitz“ den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Grundlage des jeweiligen Angebotes die Informationen und Ausschreibungen auf unserer Homepage www.hirtenhof-illsitz.com, die Kursausschreibungen und die Angebote per WhatsApp oder aus dem Reitbuch. Gegenstand des Vertrags sind die jeweils angebotenen Leistungen.
Bei Angeboten im Reitbuch gilt folgendes: Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, und wenn nötig , den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann die Leistung durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen.
2.2) Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Betrieb „Hirtenhof Illsitz“. Der Reitunterricht im Abosystem findet während der Schulzeit einmal pro Woche statt, es werden 32 Reitstunden pro Jahr als feste Termine angeboten.
Auch an gesetzlichen Feiertagen sowie an den Thüringer Brückentagen findet Unterricht statt, wobei die Uhrzeiten hierfür ggf. verändert werden können. Es besteht kein Anspruch auf die sonst festgelegten Tage und/oder Uhrzeiten!
In den Thüringer Schulferien und unseren Betriebsferien findet kein regulärer Unterricht statt.
Folgende Entscheidungen obliegen grundsätzlich dem Reitlehrer:
– Festlegung des Unterrichtsinhalts – es sind sowohl praktische Einheiten auf und neben dem Pferd, sowie theoretische Einheiten (auch online) möglich
– Festlegung des Unterrichtsortes – für den Unterricht stehen Ovalbahn, Reitplatz, Longierzirkel, Reithalle und Ausreitgelände zur Verfügung
– Festlegung der Gruppengröße
– Einteilung der Schulpferde – Gewichtsbegrenzung liegt bei 80 kg
Die Zeitangaben über die Dauer einer Reitstunde sind keine Angaben der reinen Reitzeit, je nach Schwerpunkt und Inhalt der Stunde kann auch die Reitzeit variieren. Je nach Vereinbarung und Einstufung durch die Reitlehrer/Trainer ist die Versorgung der Pferde vor und nach dem Unterricht in der gebuchten Zeit inklusive oder exklusive.
Bei eigenständiger Vorbereitung des Pferdes erfolgt dies durch den jeweiligen Reiter selbst, er muss sich dafür rechtzeitig am Hof einfinden.
Unser komplettes Reitschulkonzept kann auf unserer Homepage (www.hirtenhof-illsitz.com) nachgelesen werden.
2.3) Mit der Registrierung bzw. dem Eingang der Buchung ist der Kunde verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die angefragten Daten, die für die Durchführung eines Angebots maßgeblichen Umstände, zu machen.
Insbesondere die Angaben zur Reiterlichen Qualifikation, Gewicht & Größe, Gesundheitszustand des Schülers & Pferdes und Vorkenntnissen.
Falsche oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Vertrages durch den „Hirtenhof Illsitz“ führen. Für Schäden die durch falsche Angaben entstanden sind, haftet der Kunde, der Betrieb ist dafür nicht haftbar zu machen.
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde und im Sinne der Unfallvermeidung behält sich der Betrieb vor Reitstunden bei nicht gegebenen körperlichen Voraussetzungen inhaltlich entsprechend des Ermessens der Reitlehrer/in anzupassen.
2.4) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5) Bei Angeboten auf dem Hirtenhof Illsitz von Fremdtrainern/ Ausbildern, übernimmt der Hirtenhof Illsitz keinerlei Haftung für Vorkommnisse die mit diesem im Zusammenhang stehen oder durch ihn verursacht wurden.
2.6) Der Kunde verpflichtet sich, bei Teilnahme mit dem eigenen Pferd, selbst für Versicherung, Impfstatus, Wurmkur, Tierseuchenkasse, Mitführen des Equidenpasses (muss auf Wunsch vorgelegt werden) sowie sonstigen Notwendigkeiten die im Zusammenhang mit dem Pferd stehen, Sorge zu tragen.
3.) Helmpflicht/ Ausrüstung der Reiter*innen
Alle Reiter*innen müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Das Tragen einer Sicherheitsweste oder eines Rückenprotektors wird empfohlen.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen.
Als Kleiderordnung gilt:
– Reithose + Reitstiefel oder
– Reithose + Stiefeletten + Chaps oder
– Jodpurreithose + Stiefeletten
Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
4.) Zahlungsmodalitäten
4.1) Für alle Angebote gilt die aktuelle Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.
4.2) Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 10. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche zum festgelegten Termin (Stammplatz).
4.3) Die Reitschüler*innen sind in der Pflicht den anfallenden Betrag per Überweisung auf das Geschäftskonto der Reitschule zu übertragen.
Ines Lantzsch, VR-Bank Altenburger Land eG, IBAN: DE80 8306 5408 0006 9535 06, BIC: GENODEF1LSR, Verwendungszweck: Name Reitschüler*in
Den Abo-Preisen liegen 32 Unterrichtsstunden zugrunde, diese werden auf 12 Monate aufgesplittet. Die Zahlung des konstanten Beitrags erfolgt auch in den Monaten, in denen kein Unterricht stattfindet. Dafür fallen in Monaten mit bis zu 5 Unterrichtseinheiten keine extra Kosten an.
4.4) Einzelreitstunden, Teamtraining, Individualtraining, Ausritte, Beritt müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
4.5) Bei Einzelbuchungen (Wertkarte) kann über das Reitbuch direkt per Überweisung bezahlt werden.
4.6) Für Kurse, Ferienangebote, Sondertermine sind die in der Angebotsbeschreibung angegebenen Zahlungsmodalitäten zu beachten. Soweit nicht anders vereinbart, wird die vollständige Bezahlung zu Beginn des gebuchten Angebots zur Zahlung fällig. Kommt ein Angebot nicht zustande, wird die bereits geleistete Zahlung auf der Wertkarte gutgeschrieben und kann für ein anderes Angebot verwendet werden. (Es erfolgt keine Erstattung im Sinne einer Überweisung oder Auszahlung des Guthabens an den Kunden!)
4.7) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist der „Hirtenhof Illsitz“ dazu berechtigt, ihn vom Angebot auszuschließen.
5.) Rücktritt durch den Kunden vor Beginn/Stornokosten
5.1) Unser Kunde kann jederzeit vor Angebotsbeginn vom Angebot zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem „Hirtenhof Illsitz“ schriftlich mitzuteilen, bei Angeboten welche über das Reitbuch gebucht wurden, ist eine Stornierung dort vorzunehmen.
5.2) Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er das Angebot nicht an, so gelten die jeweiligen Stornobedingungen.
Für alle Kurse und Ferienangebote gilt soweit nicht anders vereinbart
– bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn, wird die eine Bearbeitungsgebühr von 10% einbehalten / in Rechnung gestellt, weitere Kosten fallen nicht an
– bei Absage ab 3 Wochen vor Beginn, fallen 50 % der Gesamtkosten an
– bei Absage ab 1 Woche vor Beginn fallen 100% der Gesamtkosten an
– kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, entfällt die Pflicht zur Zahlung.
Sollten diese nicht eingehen, behält sich der „Hirtenhof Illsitz“ vor, den Vorgang an ein Inkassounternehmen abzugeben.
5.3) Unbeachtet von Punkt 5.2 hat der „Hirtenhof Illsitz“ bis 14 Tage vor der Veranstaltung die Möglichkeit, diese wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
5.4) Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
5.5) Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine passenden Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet und der Anspruch auf das Nachholen verfällt. Es kann immer nur eine Reitstunde nachgeholt werden, ein Ansammeln von Stunden ist daher nicht möglich.
Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage (weniger als 24 Stunden vorher) wird die Reitstunde normal berechnet und kein Nachholtermin angeboten.
Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
6.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde während der Veranstaltung einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch, die Ihm zugestanden hätten, (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, tageweise wegen schlechtem Wetter oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des Preises.
7.) Unterrichtsausfall
Wird der Unterricht seitens des Betriebs abgesagt, so wird eine Ersatzleistung angeboten. Der Anspruch hierauf entfällt bei Nicht-Teilnahme. Die Reitschule behält sich vor, bei einer geringeren Teilnehmerzahl die Dauer der Reitstunde des Kurses anzupassen oder, wenn frühzeitig bekannt, auch Gruppen ggf. zusammenzulegen.
Bei einem Ausfall von Kursen, Ferienangeboten oder sonstigen Veranstaltungen seitens des Betriebs erstattet dieser die Kosten für die Teilnehmer*innen vollständig.
Bei Krankheit oder Verhinderung eines Trainers, ist der Betrieb berechtigt, Alternativtermine anzubieten oder eine geeignete Vertretung zu stellen.
8.) Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1) Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Betrieb und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende und ist schriftlich mitzuteilen.
8.2) Der „Hirtenhof Illsitz“ kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung während des Angebots den Betrieb stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.3) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Kunde falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Gewicht, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten gemacht hat und hierdurch ursächlich er selbst, die Teilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Auch wenn der Kunde gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder dem Führens des Pferdes schuldhaft verstößt.
8.4) Im Falle einer solchen Kündigung behält der Hirtenhof Illsitz den Anspruch auf den kompletten Preis.
8.5) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, die Zahlungsvereinbarungen bleiben davon unberührt.
9.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung
9.1) Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände. Hier hat der Kunde eigene Sorgfaltspflicht.
9.2) Der „Hirtenhof Ilslitz“ haftet nur für Schäden, die Sie oder Ihre Angehörigen selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht oder herbeigeführt hat.
9.3) Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
9.4) Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Der „Hirtenhof Illsitz“ übernimmt die Aufsichtspflicht ausschließlich, im gebuchten Zeitraum. Sollte es sich um Angebote handeln, die in Begleitung einer eigenen Aufsichtsperson stattfinden, bleibt die Aufsichtspflicht bei der Begleitperson.
10.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Angebots hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Angebots geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der gültigen Betriebsanschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
10.2) Ansprüche des Kunden nach verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Veranstaltung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem „Hirtenhof Illsitz“ Verhandlungen über den Anspruch oder die in im Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der „Hirtenhof Illsitz“ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.) Änderungen der AGB
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt.
Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Der „Hirtenhof Illsitz“ wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
12.) Informationen bezüglich Angeboten
12.1) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Gäste über Angebote und Neuerungen zu informieren.
12.2) Aus Datenschutzgründen erklären wir hiermit, dass die persönlichen Adressdaten nur zu firmeninternen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
13.) Foto und Videoaufzeichnungen
Der „Hirtenhof Illsitz“ hat das Recht alle Bilder/ Videos die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, zu verwenden. Der Kunde hat aber jederzeit das Recht diesem zu widersprechen.

